2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Schimmelwasen“ mit integriertem Grünordnungsplan in Weidenbach
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat von Weidenbach hat in seiner Sitzung am 03.12.2018 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Schimmelwasen“ – im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Süden von Weidenbach an der Ornbauer Straße und erstreckt sich über die Flurstücke 229/1, 229/2, 229/3 und 229/4, Gemarkung Weidenbach. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt rund 1,7 ha.
Der Erweiterungsbereich (Flur-Nummer 229/4) wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Nördlich des Geltungsbereichs liegen gemischt genutzte Bauflächen sowie eine kleinere gewerblich genutzte Fläche. Im Osten, durch die Gemeindeverbindungsstraße Richtung Ornbau getrennt, befinden sich ebenfalls gemischt genutzte Flächen. Der restliche Umgriff im Westen und Süden grenzt an den landwirtschaftlich genutzten Außenbereich an.

Im Rahmen der Bauantragsgenehmigung wurde festgestellt, dass wegen der Festsetzung der offenen Bauweise im Bebauungsplan, die geplante abweichende Bauweise im Baukörper von mehr als 50 m Länge nicht zulässig ist. Aus diesem Grund wird im Bebauungsplan die Festsetzung zur Bauweise geändert. Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.

Die 2. Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren, bei dem die Vorschriften des § 13 BauGB zur Anwendung kommen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB wird nicht angewandt.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Am Schimmelwasen“ mit Begründung liegt in der Zeit vom 10. Januar 2019 bis einschließlich 11. Februar 2019 öffentlich aus.

Während der allgemeinen Dienststunden können die Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triedsdorfer Straße 8, 91746 Weidenbach, Zimmer-Nr. 8 eingesehen werden. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Während der Auslegungszeit können Anregungen/Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Über die abgegebenen Anregungen/Stellungnahmen entscheidet der Marktgemeinderat. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

➥ Begründung
➥ Bebauungsplan